Markenrecht-FAQ

Erfahren Sie das Wichtigste rund um's Thema Markenrecht und Namensrecht für Unternehmensgründer, Markenentwickler und Startups und wie das MarkenCheck-Tool von NameRobot Sie bei der Vorbereitung Ihrer Markenanmeldung unterstützen kann.

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Wir beantworten einfach verständlich die wichtigsten Fragen rund um das Thema Markenrecht.

Was genau ist eine Marke?

Eine Marke schützt einen Namen oder ein Logo für bestimmte Waren und Dienstleistungen. Die Schutzdauer einer Marke beträgt zehn Jahre und kann beliebig oft verlängert werden.

Das Markengesetz definiert eine Marke so: Als Marke können alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, [...] geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden.

Wann sind Marken verwechslungsfähig?

Eine Marke soll verhindern, dass andere Personen oder Unternehmen gleiche oder ähnliche Bezeichnungen für die gleichen oder ähnlichen Waren oder Dienstleistung verwenden. Ist die Ähnlichkeit zweier Marken zu hoch, so spricht man von Verwechslungsgefahr. Die Ähnlichkeit kann sich dabei auf Schreibweise, Schriftbild, Klang oder Bedeutung beziehen.

So könnte zum Beispiel eine Werbeagentur mit dem Namen "Superduper" gegen eine andere Agentur vorgehen, die den Namen „Sooperdooper“ nutzt. Denn beide Namen sind vom Klang her quasi identisch. Die Verwechslungsgefahr zwischen diesen beiden Namen wäre also sehr hoch. Die andere Werbeagentur sollte sich besser einen anderen Namen überlegen.

Sind Domains auch geschützt?

Eine Domain ist in erster Linie wie eine Adresse im Internet zu verstehen, so dass eine Domainanmeldung nicht automatisch zu einem Schutzrecht führt. Nur weil jemand schneller war und eine bestimmte Domain zuerst angemeldet hat, heißt das nicht, dass er das Recht auf die Domain hat. Eine Domain kann natürlich auch bestehende Marken- oder Namensrechte verletzen. Hierzu reicht unter Umständen allein die Registrierung einer Domain aus.

Rechte an der Nutzung eines Namens als Domain ergeben sich aber unter Umständen, wenn die Domain längere Zeit in Gebrauch ist und darunter z.B. bestimmte Waren, Dienstleistungen oder Inhalte angeboten werden.

Vor der Nutzung einer Domain sollte auf jeden Fall geprüft werden, ob es bereits gleich lautende oder ähnliche Marken oder Unternehmensnamen gibt. Es macht auch Sinn über eine Domainprüfung herauszufinden, ob es ähnlich lautende Domains oder Angebote im Internet gibt.

Wie läuft eine Markenanmeldung ab?

Eine Marke kann man national anmelden, z.B. beim Deutschen Patent und Markenamt (DPMA), d.h. der Schutz gilt dann nur in Deutschland. Schutz in der EU bietet eine Unionsmarke, die beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) registriert wird. Für Internationale Marken (IR-Marken)  ist die World Intellectual Property Organisation (WIPO) zuständig.

Wer eine deutsche Marke anmelden möchte, findet hierzu alle notwendigen Informationen auf den Seiten des DPMA. Es ist jedoch i.d.R. empfehlenswert sich hierbei von einem Fachanwalt beraten zu lassen. Ein Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz oder umgangssprachlich Anwalt für Markenrecht weiß z.B. genau, wie man ein Waren- und Dienstleistungverzeichnis anlegt und welche potentiellen Risiken eine Markenanmeldung mit sich bringen kann.

Man könnte meinen, dass die Markenämter vor einer neuen Markenanmeldung prüfen, ob der Name schon als Marke registriert ist. Das wäre zwar praktisch, leider führen die Ämter jedoch in der Regel keine Markenrecherchen vorab durch. Wer eine Marke anmelden möchte, sollte daher vor der Registrierung eine Markenrecherche durchführen.

Die einfachste Lösung: Beauftragen Sie einen Profi, der sich mit Anmeldungen von Marken auskennt. Unsere Markenrechts-Partner bieten als Service nationale sowie internationale Markenanmeldungen. Haben Sie Ihre Namensidee bereits gefunden und möchten diese nun prüfen oder anmelden lassen, dann können Sie sich dort über die Möglichkeiten informieren

Kann mann jede Bezeichnung als Marke schützen?

Es ist vieles möglich, aber es gibt doch einige Anforderungen an eine Marke, die man beachten muss. Eine Marke darf z.B. nicht beschreibend sein. Ein Gärtner könnte den Namen „Blume“ beispielsweise nicht als Marke eintragen, da der Oberbegriff „Blume“ auch für andere nutzbar sein muss. Ein Zeitschriftenladen könnte die Marke „Blume“ grundsätzlich anmelden.

Aufpassen muss man mit jeglichen anpreisenden Begriffe wie „toll", „super“ oder "beste", da diese keine Unterscheidungskraft besitzen. Daher würde eine Markenregistrierung wie „SuperWerbung“ für eine Werbeagentur z.B. mit großer Sicherheit abgewiesen werden. Auch andere Domain-Bestandteile wie www, .de oder .com reichen in der Regel nicht aus, es sei denn Sie würden besonders originell eingesetzt wie bei letsdo.it möglicherweise.

Wer eine Internet-Domain schützen lassen will, kann dies tun, sofern sie nicht rein beschreibend ist (wie z.B. bei autokaufberatung.com) und sofern sie Unterscheidungskraft besitzt. Durch den Markenschutz erhält man mehr Sicherheit für die Nutzung der Domain.

Was kostet eine Markenanmeldung?

Das Deutsche Patent- und Markenamt berechnet für eine Markenanmeldung für drei Waren- oder Dienstleistungsklassen eine Gebühr in Höhe von 300,- Euro. Für jede weitere Klasse werden 100,- Euro zusätzlich fällig. Dieser Betrag ist zu bezahlen, egal ob die Marke später eingetragen wird oder nicht. Auch aus diesem Grund sollte eine Markenanmeldung sorgfältig vorbereitet und durchgeführt werden.

Vor der Markenanmeldung sollten daher in der Regel Markenrecherchen durchgeführt werden. Hier können Sie mit einer Identitätsrecherche im NameRobot MarkenCheck starten. Nutzen können Sie den Markencheck in allen Premium-Zugängen von NameRobot. Sie erfahren dabei per Klick, ob Ihr Name bereits in identischer Form eingetragen oder Teil einer registrierten Marke ist. Damit haben Sie schon einmal einen guten Anhaltspunkt, ob es sich lohnt, eine Namensidee weiterzuverfolgen. Im zweiten Schritt können Sie einen Anwalt mit einer zusätzlichen Ähnlichkeitsrecherche beauftragen. Bei der Markenanmeldung über einen Anwalt - was zu empfehlen ist - müssen Sie mit ca. 100-500,- EUR für eine deutsche Marke rechnen.

Unser Kooperationspartner für Markenanmeldungen bietet verschiedene Pakete für Markenanmeldungen. Dort können Sie genau die Wahl treffen, die für Ihre Marke die Sinnvollste ist.

Wie und wo kann ich nach Marken recherchieren?

Wer herausfinden will, ob es für ein bestimmtes Land schon bestimmte Marken gibt, muss zum einen die nationalen Marken dieses Landes prüfen. Weiterhin müssen die EU-Marken geprüft werden sowie IR-Marken, die auch für dieses Land geschützt sind. Für Deutschland wären das die Register des DPMA (enthält deutsche Marken), des HABM (enthält EU-Marken, die also auch für Deutschland gelten) und der WIPO (enthält IR-Marken, die auch für Deutschland gelten können) recherchieren. Für Österreich wäre das Österreichisches Patentamt zuständig sowie gleichermaßen das HABM und die WIPO. In der Schweiz wendet man sich an das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum sowie die WIPO (EU-Marken haben keinen Schutz in der Schweiz). Für eine vollständige Markenrecherche muss man also in allen relevanten Markenregistern nachsehen. Eine Recherche nur beim jeweiligen nationalen Patentamt reicht nicht aus!

Fast alle Markenämter bieten eine kostenfreie Online-Recherche an. Es ist jedoch umständlich, gerade wenn man mehrere Begriffe recherchieren will, alle Begriffe in sämtlichen Abwandlungen in mehrere unterschiedliche Suchmasken einzutragen. Um einiges praktischer ist hier der NameRobot Markencheck, der mit einem Klick gleich sämtliche relevanten Register nach identischen Marken abfragt. Das spart viel Zeit und Einarbeitung in die unterschiedlichen Formulare und Abfragemethoden der Marken-Datenbanken.

Für die fachliche Beurteilung der Risiken einer Markenanmeldung oder eine Marken-Ähnlichkeitsrecherche oder sollten Sie anschließend fachlichen Rat durch einen Anwalt einholen.

Bitte beachten Sie, dass der NameRobot MarkenCheck zwar ständig wächst, aber nicht alle Marken aller Länder abfragt. Aktuell enthalten sind die Marken der USA, der Europäischen Union und der Schweiz.

Was bedeuten Markenzeichen wie ®, ™ und ©?

Wenn Ihre Marke in das Markenregister eingetragen ist, dürfen Sie das ® hinter Ihre Marke stellen. Es bedeutet "registriert". Die Nutzung ist jedoch freiwillig. Das ™ Zeichen steht für "Trademark" und wird eher im amerikanischen Raum eingesetzt. Dann gibt es noch das © Symbol, welches für "Copyright" steht (ähnlich dem deutschen Urheberrecht). Dieses wird häufig mit den Zeichen für Marken verwechselt, hat damit jedoch nichts zu tun. Es gilt für Werke und entsteht automatisch - also ohne Registrierung wie bei Marken - sobald die Schutzvoraussetzungen vorliegen. Auf Namenskreationen trifft dies in den allermeisten Fällen nicht zu, da die Schöpfungshöhe zu gering ist. Bei Slogans sieht es ähnlich aus.

Was sind EU-Marken und IR-Marken?

EU-Marken oder genauer „Gemeinschaftsmarken“ sind nicht nur in einem bestimmten Land gültig, sondern in der gesamten Europäischen Union (01.08.2013: 28 Mitgliedsstaaten).

IR ist die Abkürzung für „Internationale Registrierung“. Das bedeutet nicht, dass eine IR-Marke „weltweiten“ Schutz genießt, sondern nur in bestimmten Ländern. Aktuell können das bis zu 80 Länder sein, die bei diesem System mit an Bord sind. Die Anmeldung soll dabei einfacher und kostengünstiger sein, als wenn man sich an jede Behörde in jedem einzelnen Land wenden müsste. Als Basis für eine IR-Marke benötigt man eine nationale oder EU-Marke, die man dann auf weitere Länder ausweiten kann.

Wenn man in einem EU-Land eine Marke anmelden oder einen Namen geschäftlich nutzen möchte, sollte man daher nicht nur nach nationalen Marken suchen, sondern auch nach EU-Marken und IR-Marken für dieses Land.

Was sind Wortmarken und Wort-/Bildmarken?

Eine Wortmarke besteht aus Schriftzeichen, also z.B. Wörter, Zahlen und Buchstaben. Bekannte Wortmarken sind z.B. „Siemens“ oder „Pro7“. Eine Wort-/Bildmarke besteht aus einer dauerhaften Kombination von textlichen UND grafischen Elementen, wie z.B. bei einem Logo. Es muss also neben einem Wort noch eine Grafik enthalten sein oder die Schrift selbst weist grafische Elemente auf, z.B. durch eine spezielle Schriftart. Eine bekannte Wort-/Bildmarke ist z.B. das „Amazon“-Logo mit dem Wort „Amazon“ sowie dem Pfeil darunter. Eine reine Bildmarke hingegen wäre der Mercedes-Stern, der vollkommen ohne Text auskommt, also nur aus einer Grafik besteht.

Wie melde ich am einfachsten eine Marke an?

Eine Marke rechtssicher anzumelden ist kein Hexenwerk - wenn man den richtigen Partner hat. Um Ihren Markennamen unkompliziert anzumelden, bietet NameRobot Ihnen Zugang zu spezialisierten Kanzleien und Services mit jahrelanger Erfahrung.

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Dieser Blogbeitrag wurde vom NameRobot Team oder in Zusammenarbeit mit anderen Naming-Liebhabern erstellt. Möchtest Du auch einen Artikel zum Thema Namen(sfindung) einreichen? Schicke uns bitte Deinen Themenvorschlag (neu/unique/professionell) an social@namerobot.de.


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