Wie schütze ich meinen Firmen- oder Markennamen?

Beim Markenschutz gibt es einiges zu beachten. Ein Punkt ist, in welchen Ländern der Schutz gelten soll. Reicht mir mein Heimatmarkt, oder will ich gleich die ganze Welt?

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Wer sich in das Abenteuer Selbständigkeit stürzt, sieht sich bald mit der Frage konfrontiert: Wie nenne ich eigentlich mein Unternehmen? Aber auch gestandene Unternehmer müssen sich nicht selten mit der Suche nach neuen Namen auseinandersetzen.

Wenn auch nicht ständig nach einem neuen Firmennamen gegrübelt wird, so warten vielleicht neue Produkte oder Services darauf, benannt zu werden. Oder man macht sich Gedanken darüber, wie man die einzelnen Leistungen auf der Website nennt, welche Domains Sinn machen oder wie die Firmenseite auf Facebook heißen soll.

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Die zwei Gruppen von Namensfindern

Gehen wir einmal von folgender Situation aus: Man hat gerade eine Namensfindung erfolgreich abgeschlossen und den tollsten Namen aller Zeiten für ein neues Produkt gefunden. Dann gibt es grob zwei Kategorien von Namens(er)findern:

Die erste Gruppe macht sich keinen Kopf und startet einfach mit dem neuen Namen durch. Sich groß um Markenrecherche und –schutz zu kümmern ist halt zu teuer, schwierig und zeitaufwendig. Also Augen zu und durch.

Dann gibt es die Gruppe zwei. Diese hat sich genau informiert und den neuen Namen bereits auf Herz und Nieren geprüft, ältere Marken- oder sonstigen Rechte gecheckt und alle wichtigen Domains gesichert.

Nun kommt die Frage auf: Wie schütze ich meine Namensidee – und zwar weltweit?

Die weite Welt und der Boden der Tatsachen

Also geht es zum Rechtsanwalt oder zur Namensagentur. Dort erzählt man von seinem Vorhaben mit dem weltweiten Namensschutz und wird erst mal auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt.

Denn so etwas wie einen auf der ganzen Welt geschützten Namen gibt es eigentlich nicht. Ausgenommen natürlich globale Riesenmarken wie Adidas oder Microsoft beispielsweise, die sich ihren Markenschutz über viele Jahrzehnte aufgebaut haben.

Hierzu gehören auch sogenannte "notorisch bekannte Marken". Vereinfacht ausgedrückt sind das besonders bekannte Marken, die allein aufgrund Ihrer enormen Bekanntheit besonderen Schutz genießen. Dazu müssen sie nicht einmal unbedingt in jedem Land als Marke eingetragen sein. Wer also auf die hinterhältig-clevere Idee kommt, seine IT-Firma Guugle zu nennen, sollte sich das besser noch einmal überlegen...

Von inter- bis national

Aber zurück zu dem, was möglich ist. Wie geht man nun realistischerweise vor, um einen großartigen Namen zu schützen?

Zunächst kann man sich entscheiden, ob es eine nationale Marke (z.B. in Portugal) sein soll, die dann nur in diesem Land geschützt ist. Oder man wählt einen Schutz darüber hinaus. Hier bietet sich die EU-Marke an. Wer eine solche Marke eingetragen hat, erhält automatisch Schutz in sämtlichen 28 Ländern der EU. Das heißt, nicht einmal ein Geschäftsmann in Litauen, darf denselben Namen für die gleichen Waren und Dienstleistungen benutzen. Wer immer noch nicht genug hat, kann den Namensschutz dann noch auf weitere Länder ausdehnen, was in Form einer "Internationalen Registrierung" erfolgen kann.

Dann spricht eigentlich nichts gegen eine EU-Marke, oder?

Auch wenn die Anmeldung von Marken selbst auf EU-Ebene an sich gar nicht so schwierig ist, gibt es einiges zu beachten. Und man sollte sich gut überlegen, ob der Name wirklich über das eigene Land hinaus geschützt werden muss. Bevor man nämlich die Marke anmeldet, sollte man sich vergewissern, dass es keine gleich oder ähnlich lautende Marken gibt. Und zwar weder als EU-Marke, noch als Marke mit Schutz in irgendeinem der 28 EU-Länder! Das bedeutet also mitunter viel Recherchearbeit oder – kosten.

Aber das ist noch nicht alles: Denn hat man erst einmal den lang ersehnten EU-Schutz erlangt und hält die Urkunde in den Händen, hören die Verpflichtungen nicht auf. Fortan heißt es regelmäßig zu recherchieren, ob nicht jemand in der Zwischenzeit versucht hat, einen ähnlichen Namen zu registrieren. Oder vielleicht auch nur zu verwenden, z.B. als Firmennamen. Markenüberwachung nennt man das. Und da sich die wenigsten selbst darum kümmern können oder wollen, lässt man das am besten von entsprechenden Dienstleistern erledigen.

Erst überlegen, dann schützen

Also doch lieber eine "kleine" Marke? Man sollte zumindest wissen, auf was man sich einlässt. Und es hat ja schließlich noch nie geschadet, groß zu denken. Aber jeder sollte sorgfältig abwägen, welcher Markenschutz für die jeweilige Situation am besten passt. Auf den Rat eines Anwalts dabei zu verzichten, wäre daher sicher am falschen Ende gespart.

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