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Namengeneratoren und spezielle Tools für die Namensfindung.
MehrDer Naming Service der NameRobot GmbH (im Folgenden "Naming Service") erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB"). Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen – insbesondere widersprechenden Geschäftsbedingungen – ist eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung der NameRobot GmbH erforderlich. Die AGB des Naming Service gelten auch dann ausschließlich, wenn in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden vom Naming Service Leistungen vorbehaltlos erbracht werden.
Der Naming Service bietet seinen Kunden folgende Leistungen an:
Entwicklung von Namen für Unternehmen, Marken, Produkte, Dienstleistungen, Veranstaltungen und sonstige Angebote und Projekte.
Domain-Checks für Namensvorschläge: Hierbei werden die zu prüfenden Domain-Endungen ("Top-Level-Domains") je nach Auftragsumfang vorab festgelegt. Bei den Suchergebnissen wird festgehalten, welche Domain-Endungen bei einem Namen noch frei bzw. schon belegt sind. Je nach Vereinbarung schlägt der Naming Service nur solche Namen vor, für die bestimmte Domain-Endungen noch frei sind. Zu beachten ist hier, dass eine unregistrierte Domain als Ergebnis nicht heißen muss, dass der Name nicht mit anderen Namensrechten (z.B. Marken oder Firmennamen) belegt ist. Auch kann es sein, dass einzelne Domains fälschlicherweise als "frei" angezeigt werden, weil diese z.B. noch nicht konnektiviert wurden. Die Domain-Checks stellen keine rechtliche Beratung dar.
Marken-Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherchen für die Verwendung ausgesuchter Namensvorschläge. Diese werden entweder in Eigenregie oder in Zusammenarbeit mit auf Marken-Recherchen spezialisierten Anbietern durchgeführt. Die Suchergebnisse umfassen nur registrierte Marken und enthalten keine Benutzungsmarken und sonstige nicht in Datenbanken registrierte Kennzeichen. Die Markenrecherchen durch den Naming Service oder einen Recherchedienst stellen keine rechtliche Beratung dar und dienen nur dem Zweck, dass keine offensichtlich schon vorhandenen Namensrechte übersehen werden. Eine weitere Überprüfung durch einen Rechtsanwalt kann dies jedoch nicht ersetzen.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der gewählte Name keine Recht Dritter verletzt. Hierzu kann eine anschließende Markenprüfung bzw. -anmeldung kann in Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt beauftragt werden.
Darüber hinaus bietet der Naming Service in Eigenregie oder Zusammenarbeit mit anderen Dienstleistern Sprach- und Wirkungstests von Namen sowie die Erstellung von Slogans, Werbetext, Übersetzungen, Logos, Webseiten und anderen Leistungen im Bereich Marketing und Kommunikation an.
Die genaue vertragsgegenständliche Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot und der Auftragsbestätigung.
Nach Eingang einer Beauftragung über das Naming Service Bestellformular erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung in der die Zahlungsinformationen hinterlegt sind. Nach Erhalt der Auftragssumme startet der Naming Service mit der Bearbeitung des Auftrags.
Nach Beauftragung erfolgt zunächst das Briefing. Hierzu erhält der Kunde Zugang zu einem Internet-Fragebogen, den er so detailliert wie möglich ausfüllen muss. Der Kunde hat hier die Möglichkeit, konkrete Wünsche und eigene Vorschläge zu äußern. Vorschläge des Kunden haben jedoch keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sollten einzelne Fragen nicht ausreichend beantwortet sein, so wird sich der Naming Service mit Rückfragen an den Kunden wenden. Bei einem nicht ausreichenden Briefing hält sich der Naming Service vor, einzelne Aufträge zu stornieren.
Der Naming Service liefert dem Kunden im vereinbarten zeitlichen Rahmen die im Auftrag festgelegte Leistung. Wurde die Ausarbeitung von verschiedenen Vorschlägen vereinbart, so erhält der Kunde eine Liste mit der vereinbarten Anzahl an Vorschlägen. Diese wird ihm in einem gängigen Format wie .pdf, in Office-Formaten oder per Link in seinem Kundenkonto zur Verfügung gestellt. Findet der Kunde keinen ihm geeignet erscheinenden Namen, so liefert ihm der Naming Service je nach Vereinbarung eine Liste mit weiteren Vorschlägen.
Eine dritte Vorschlagsliste ist nur bei gesonderter Vereinbarung und gegen eine weitere Vergütung vorgesehen. Dies gilt auch für den Fall, dass der Kunde zwar einen Vorschlag ausgewählt hat, er diesen aber aus rechtlichen oder sonstigen Gründen nicht nutzen kann.
Der Naming Service verpflichtet sich, sämtliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder sonstige Kenntnisse von vertraulichen Geschäftsvorgängen oder Unterlagen des Kunden, die ihm durch seine Tätigkeit für den Kunden bekannt geworden sind bzw. die er erhalten hat, vertraulich zu behandeln und auch nach Beendigung dieses Vertrages weder zu verwerten noch anderen Personen mitzuteilen. Ergänzend wird der Naming Service alle seine Mitarbeiter und sonstigen Beauftragten sowie ihm zurechenbare Dritte über diese Verpflichtung informieren und zur Einhaltung verpflichten.
Aus den im Rahmen des Auftrags vorgeschlagenen Bezeichnungen darf der Kunde einen Namen auswählen und, nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung, im Rahmen der vereinbarten Verwendung vollumfänglich nutzen und dieses Recht auch auf Dritte übertragen. Sollte der Kunde weitere Namen für andere Projekte nutzen wollen, so teilt er diese dem Naming Service mit und entrichtet eine Ziffer 9.3 entsprechende Vergütung. Nach vollständiger Bezahlung der Vergütung ist der Kunde berechtigt, den oder die ausgewählten Namen wie abgesprochen zu nutzen. Dies gilt auch dann, wenn ein Name oder eine sonstige Leistung in abgeänderter Form vom Kunden übernommen wird, z.B. durch Auslassen, Hinzufügen oder Umstellen einzelner Wörter oder Buchstaben; durch Verwendung von Synonymen, Antonymen oder einer anderen Sprache; durch Abänderung einzelner Wörter oder Wort-Bestandteile z.B. in Bezug auf Zeiten, Aktiva/Passiva, Wortarten (Substantiv, Verb, Adjektiv usw.).
Der Kunde verpflichtet sich, diejenigen Namen, die ihm vom Naming Service vorgeschlagen, aber nicht von ihm ausgewählt wurden bzw. deren Nutzung dem Naming Service nicht angezeigt wurde, weder zu nutzen noch Dritten mitzuteilen. Auch dies gilt wie in § 6.1 geschrieben für Namen in abgewandelter Form.
Der Kunde versichert, dass er Inhaber aller für die Durchführung dieses Vertrages erforderlichen Urheber-, Nutzungs- und sonstigen Rechte an den von ihm zur Verfügung gestellten Materialien und Unterlagen ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Kunde den Naming Service von allen Ersatzansprüchen Dritter inkl. Kosten einer Rechtsverteidigung frei.
Die Leistung vom Naming Service ist vom Kunden abzunehmen. Erfolgt die Abnahme der Leistung nicht innerhalb einer Frist von 21 Tage nach Lieferung, so gilt die Leistung als abgenommen. Eine zweite Vorschlagsrunde ist dann nicht mehr möglich.
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
Nach Bedarf ist der Naming Service berechtigt, zur Ausführung des Auftrages fachkundige Dritte heranzuziehen.
Es gilt die für den Auftrag jeweils vereinbarte Vergütung. Es handelt sich um ein Vorschlagshonorar, d.h. die Vergütung wird jeweils vorab und unabhängig von der Wahl eines Namensvorschlags fällig.
Alle vereinbarten Honorare sind auch dann in vollem Umfang fällig, wenn der Kunde keinen der vom Naming Service erarbeiteten Vorschläge nutzt.
Soweit nicht anders vereinbart, umfasst der Leistungsumfang die Auswahl und Nutzung eines vom Naming Service vorgeschlagenen Namens. Möchte der Kunde weitere vorgeschlagene Namen nutzen, auch für andere Projekte, fällt ein zusätzliches Honorar in Höhe von 50% der vereinbarten Vergütung an.
Der Naming Service ist berechtigt, auf die von ihm kreierten und vom Kunden verwendeten Namen als Referenz zu verweisen. Dies gilt auch dann, wenn eine Arbeit vom Kunden in abgeänderter Form übernommen wird (s. 6.1).
Der Naming Service haftet für Schäden, die von ihm oder einem seiner Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ist die Haftung auch bei einer einfachen Pflichtverletzung des Naming Service oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Höhe nach unbegrenzt. Ebenso der Höhe nach unbegrenzt ist die Haftung für Schäden, die auf schwerwiegendes Organisationsverschulden des Naming Service zurückzuführen sind, sowie für Schäden, die durch das Fehlen einer garantierten Beschaffenheit hervorgerufen werden.
Soweit nicht Ziffer 11.1 eingreift, haftet der Naming Service bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die Haftungshöchstsumme ist darüber hinaus in anderen Fällen, als denen der Ziffer 11.1, begrenzt auf die Höhe der vom Kunden zu entrichtenden Vergütung.
Der Naming Service übernimmt keine Gewähr dafür, dass die angebotenen Dienste Dritter und die darin enthaltenen Informationen fehlerfrei und auf dem neuesten Stand sind oder für bestimmte, vom Kunden beabsichtigte Zwecke, geeignet sind. Für Schäden, die durch eine fehlerhafte Weiterverarbeitung der gelieferten Informationen entstehen, ist der Naming Service nicht verantwortlich. Dies gilt auch für die unter § 2.2 und 2.3 genannten Domain-Checks und Markenrecherchen.
Eine Haftung für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit sowie Schutzfähigkeit der Arbeiten wird vom Naming Service nicht übernommen. Weiterhin wird keine Haftung dafür übernommen, dass ein Name in einer Sprache, einem Dialekt bzw. in einem Land oder einer Region ungewollte Assoziationen hervorruft oder sonstige ungewollte Eigenschaften besitzt.
Ansprüche des Kunden, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren ohne Rücksicht auf ihre Entstehung und die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis in fünf Jahren von der Begehung der Handlung, der Pflichtverletzung oder dem sonstigen, den Schaden auslösenden Ereignis an. Andere Ansprüche des Kunden, die sich nicht aus Gewährleistung, arglistiger Täuschung oder einer vorsätzlicher Handlung ergeben, verjähren in sechs Monaten.
Eine Kündigung des Vertrages ist nur aus wichtigem Grund zulässig und muss schriftlich erfolgen.
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrags als unwirksam erweisen, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch die Vertragspartner durch eine gültige ersetzt werden, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.
Änderungen und Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind, soweit rechtlich zulässig, München.
Stand: 30.06.2013
NameRobot GmbH
Pfaffenberger Weg 142
42659 Solingen